Hausordnung

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen.

Der Aufenthalt in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Alle Einrichtungen der Konzert - & Kongresshalle Bamberg sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Konzert - & Kongresshalle Bamberg hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. In der Konzert - & Kongresshalle Bamberg besteht Rauchverbot.

Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Konzert - & Kongresshalle Bamberg sofort zu verlassen.

Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden.

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden.

Personen,

  • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht,
  • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen),
  • die verbotene Gegenstände mitführen,
  • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln,
  • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben

werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Konzert - & Kongresshalle Bamberg unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt.
Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche Getränke und Speisen
  • Drogen
  • Tiere
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

Recht am eigenen Bild:
Werden durch Mitarbeiter der Konzert - & Kongresshalle Bamberg, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Konzert - & Kongresshalle Bamberg zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Konzert - & Kongresshalle Bamberg betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Konzert - & Kongresshalle Bamberg willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit.

Lautstärke bei Musikveranstaltungen:
Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Konzert - & Kongresshalle Bamberg hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.

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